Landespolitik

NRW-Kabinett beschließt Altschuldenentlastung für Kommunen

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Die Landesregierung bringt ein Gesetz auf den Weg, das hoch verschuldeten Städten und Gemeinden endlich Luft verschaffen soll.

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur anteiligen Entschuldung der Kommunen beschlossen. Damit soll Städten und Gemeinden geholfen werden, die seit Jahrzehnten unter erdrückenden Kassenkreditschulden leiden. Der Gesetzentwurf markiert einen wichtigen Schritt in einem der langwierigsten kommunalpolitischen Debatten des Landes.

  • Das Landeskabinett hat den Entwurf des Altschuldenentlastungsgesetzes für NRW-Kommunen beschlossen.
  • Betroffen sind vor allem strukturschwache Städte im Ruhrgebiet und in Westfalen, die über Jahrzehnte Kassenkredite angehäuft haben.
  • Das Gesetz sieht eine anteilige Entschuldung vor – Land und Bund sollen sich an der Lastenübernahme beteiligen.
  • Die Kommunen müssen im Gegenzug eigene Konsolidierungsbeiträge leisten.
  • Das Gesetzgebungsverfahren im Landtag steht noch aus.

Ein historisches Problem bekommt endlich einen Namen im Gesetz

Es ist eine Last, die sich über Generationen aufgetürmt hat: Städte wie Oberhausen, Hagen oder Wuppertal schleppen Kassenkredite in Milliardenhöhe mit sich, ursprünglich gedacht als kurzfristige Überbrückungskredite – und am Ende zu einem Dauerzustand geworden. Diese strukturelle Schuldenfalle hat Investitionen in Schulen, Straßen und soziale Einrichtungen über Jahre blockiert. Nun hat das Landeskabinett in Düsseldorf den Entwurf eines Altschuldenentlastungsgesetzes beschlossen und damit eine Weiche gestellt, auf die viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seit Jahren gewartet haben.

Der Beschluss des Kabinetts ist nicht das Ende des Weges, aber ein entscheidender Anfang. Das Gesetzgebungsverfahren im Landtag steht noch bevor, Detailfragen sind noch offen. Doch allein die Tatsache, dass die Landesregierung einen konkreten Gesetzentwurf vorlegt, signalisiert politischen Willen – und das ist in dieser Debatte keine Selbstverständlichkeit.

Wie die Entlastung konkret funktionieren soll

Das Modell, das die Landesregierung vorschlägt, basiert auf dem Prinzip der geteilten Verantwortung: Land und Bund sollen sich an der Übernahme der aufgelaufenen Kassenkredite beteiligen, die Kommunen selbst müssen nachweisbare Konsolidierungsleistungen erbringen. Das heißt im Klartext: Wer entlastet werden will, muss auch zeigen, dass er künftig haushälterisch solider wirtschaftet. Eine Freifahrt gibt es nicht.

Die genauen Quoten und Mechanismen der Lastenverteilung werden im weiteren parlamentarischen Verfahren noch konkretisiert. Bislang ist bekannt, dass die Entlastung anteilig erfolgen soll – nicht alle Schulden werden auf einen Schlag getilgt, sondern schrittweise abgetragen, begleitet von Auflagen und Kontrollen. Ein Fonds-Modell, wie es in anderen Bundesländern bereits erprobt wurde, gilt als mögliche Blaupause.

Einordnung

Die Altschuldendebatte begleitet die NRW-Kommunalpolitik seit mindestens zwei Jahrzehnten. Besonders das Ruhrgebiet leidet unter einem Strukturproblem, das sich aus dem Niedergang der Schwerindustrie, steigenden Soziallasten und einer zu kleinen Steuerbasis speist. Während Gemeinden im Münsterland oder im Rheinland solide Haushalte vorweisen, stecken andere Kommunen in einer Negativspirale: Schulden erzeugen Zinsen, Zinsen fressen Investitionsmittel, fehlende Investitionen schwächen die Wirtschaftskraft – und die Schulden wachsen weiter. Mehrere Anläufe zur Lösung dieses Problems sind in der Vergangenheit gescheitert, zuletzt auch an der Frage der Bundesbeteiligung. Dass Ministerpräsident Hendrik Wüst und seine Regierung nun einen Gesetzentwurf vorlegen, ist auch ein Signal Richtung Berlin: NRW allein kann dieses Problem nicht stemmen.

Kommunen reagieren mit verhaltener Hoffnung

Die Reaktionen aus den betroffenen Städten fallen vorsichtig optimistisch aus. Viele Kämmererinnen und Kämmerer haben in den vergangenen Jahren gelernt, Ankündigungen aus Düsseldorf mit einer gewissen Skepsis zu begegnen. Zu oft wurden Erwartungen geweckt, die sich später in zähen Verhandlungen aufgelöst haben. Diesmal aber, so die Einschätzung kommunaler Spitzenverbände, ist die Ausgangslage eine andere: Der politische Druck ist gestiegen, die Haushaltsnöte vieler Kommunen sind offensichtlich, und mit einem konkreten Kabinettsbeschluss liegt erstmals ein verbindlicher Rahmen auf dem Tisch.

Kritische Stimmen kommen erwartungsgemäß von der Opposition im Landtag. SPD-Fraktion und Grüne haben in der Vergangenheit gefordert, die Entlastung großzügiger auszugestalten und die Bundesbeteiligung verbindlicher zu verankern. Ob und wie diese Positionen in den parlamentarischen Beratungen Eingang finden, wird die nächsten Wochen zeigen.

Der nächste Schritt: Der Landtag ist am Zug

Jetzt liegt der Ball im Plenarsaal an der Düsseldorfer Rheinseite. Der Landtag muss den Gesetzentwurf beraten, möglicherweise verändern und schließlich verabschieden. Die Landesregierung – angeführt von der CDU, koaliert mit der SPD – hat mit dem Kabinettsbeschluss die Initiative ergriffen. Ob das Gesetz in der vorliegenden Form eine Mehrheit findet und ob der Bund seinen Teil der Verantwortung übernimmt, bleibt die entscheidende offene Frage. Für Zehntausende Menschen in den betroffenen Städten geht es dabei um mehr als Haushaltszahlen: Es geht um sanierte Schwimmbäder, funktionierende Jugendzentren und Straßen ohne Schlaglöcher. Kurz gesagt: um Lebensqualität.